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Informationen zum Import eines Bikes aus den USA oder Kanada

Den Kauf eines Bikes in den USA kann man über einen Vermittler oder einen Händler abwickeln oder man kauft direkt bei einer Privatperson.

Neufahrzeuge sollte man ausschließlich bei einem “DMV Licensed Dealer“ erwerben. Bei den ausgezeichneten Preisen handelt es sich immer um Nettopreise (Exportpreis, Preis ohne salestax), die in der Regel Verhandlungssache sind. Rabatte bis 5 Prozent sind hier durchaus zu erreichen.

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs über einen Händler oder von einem privaten Anbieter ist es gleichfalls sinnvoll, den Preis nachzuverhandeln. Auch beim Händler sind Rabatte bis 5 Prozent möglich, beim Privatverkäufer dagegen hängt die Höhe des Nachlasses von dessen Bereitwilligkeit zum Handeln und von der Begehrtheit des Fahrzeugs ab.

Die größten Rabatte erzielt man bei einem Kauf mit Barzahlung vor Ort.

Steuer (sales tax) :

Die Kaufsteuer (sales tax), die man in den USA bezahlt, ist nicht zu vergleichen mit der Mehrwertsteuer vieler europäischer Länder. Sales Taxes werden von den einzelnen Bundesstaaten erhoben, wobei sich die Regelungen zwischen den verschiedenen Bundesstaaten unterscheiden. Die Steuersätze variieren von Einzelstaat zu Einzelstaat sowie von Gemeinde zu Gemeinde und betragen zwischen 0 und 9 Prozent.

Für Fahrzeuge, die ausschließlich für den Export gekauft werden, entfällt die sales tax. Das Fahrzeug muss dann ab Händler direkt exportiert werden. Meist verlangen die Händler einen Exportnachweis (B/L – Bill of Loading/Lading). Diesen erhalten Sie vom Transporteur, nachdem das Fahrzeug verschifft wurde.

Wer beabsichtigt, vor dem Export mit dem Fahrzeug in den USA zu reisen, muss die sales tax beim Kauf bezahlen. In diesem Fall sollte man mit dem Händler vor dem Fahrzeugkauf die Möglichkeit abklären, ob nach der späteren Ausfuhr des Fahrzeuges die Steuer vom Händler zurückerstattet wird.

Zahlungsmittel :

Beim Kauf über das Internet bestehen die meisten Verkäufer auf Vorkasse. Die Vorauszahlungist durch internationale Geldanweisung (Überweisung) oder Bezahlung über einen Serviceanbieter, wie z. B. PayPal oder Western Union, möglich. Zahlungen vor Ort können mit Bargeld, Reiseschecks oder einer Kreditkarte vorgenommen werden.

Garantie :

Weltweite Garantie leisten nur wenige Fahrzeughersteller, bei US-Fahrzeugen können Käufer generell nicht mit einer Übernahme von Garantiefällen durch die deutschen Vertretungen der Fahrzeughersteller rechnen. Man sollte unbedingt Erkundigungen beim betreffenden Hersteller einholen, möglich und sinnvoll ist der Abschluss einer Garantieversicherung.

Title / Certificate of Origin :

Alle Fahrzeuge, ausgenommen Neufahrzeuge, benötigen für den Export aus den USA und die spätere Zulassung in Deutschland ein "Certificate of ", kurz “title“, vergleichbar mit dem deutschen Fahrzeugbrief. Es ist nicht empfehlenswert, Fahrzeuge ohne einen solchen title zur erwerben.

Folgende Details sind im “title“ aufgeführt :

- Fahrgestellnummer des Fahrzeugs

- Aktueller Eigentümer “REGISTERED OWNER“

- Sollte das Fahrzeug z. B. durch eine Bank o. ä. beliehen sein, finden Sie dies im Feld “LIENHOLDER“ – Auf eine Freigabe (Release) ist zu achten.

Neufahrzeuge ohne vorherige Zulassung werden mit einem “Certificate of Origin“ ausgeliefert,welches dem title gleichgesetzt werden kann. Fahrzeuge ohne “Certificate of Origin“ sollten gleichfalls nicht gekauft werden, da der Export und die Zulassung in Deutschland ohne dieses Zertifikat fast nicht möglich ist.

Transportversicherungen :

Sie können bei der Verschiffung auf zwei Arten von Versicherungsschutz zurückgreifen: Total-Lost–Versicherung: Deckt den Totalverlust ab, wenn z.B. das Schiff untergeht, derContainer über Bord geht oder das Fahrzeug gestohlen wird. Mitversichert ist auch der Totalverlust bei Be- und Entladung sowie Brand oder Blitzschlag.

All-Risk–Versicherung: Die All-Risk–Versicherung deckt zusätzlich zum Versicherungsschutz der Total-Lost–Versicherung Transportschäden zum Zeitwert ab, Nachteil ist meist eine hohe Selbstbeteiligung.

Verzollung :

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen in die EU werden Eingangsabgaben in Höhe von 10% Zoll fürPKW´s (8% Zoll für Motorräder und 22% Zoll für Pickups) auf den Fahrzeugwert + Überführungskosten fällig. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% (in Deutschland).

Bei Fahrzeugen mit einem Alter ab 50 Jahren haben wir eine Verringerung des Zolls um 4% und einen Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer. Bei Import über Rotterdam haben wir verringerte Abgaben schon bei Fahrzeugen ab einem Alter von 30 Jahren.

Nach Verzollung des Fahrzeugs wird eine “Zollunbedenklichkeitsbescheinigung” (ZUB)ausgestellt, diese wird für die spätere TüV-Abnahme benötigt.

Beispielrechnung für den Fahrzeugimport aus den USA

      

Kaufpreis (bills of sale, Sales Tax ist nicht zu zahlen) = 30000 $

20500.-

Euro

Transport vom Verkäufer zum Hafen in den USA

150.-

Euro

Beladung, Erstellung der Versandpapiere

150.-

Euro

Seefracht nach Europa

500.-

Euro

Transportversicherung (all risk) ca.2% des Fahrzeugpreises

300.-

Euro

Gebühren Hafenabfertigung Europa, Entladung, Erstellen der Dokumente

400.-

Euro

Basisbetrag zur Zollberechnung ( Kaufpreis + Seefracht + Versicherung )

22000.-

Euro

+ 10% Zoll auf den Basisbetrag

24200.-

Euro

+ 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Basisbetrag + Zoll

28798.-

Euro

Transport Europa ( bis zur Haustür ), Speditionskosten

300.-

Euro

Zwischensumme ( Fahrzeug ist zu Hause )

29098.-

Euro

Datenblatt, Umrüstung, Einzelgenehmigung, Tüv

850.-

Euro

Gesamtpreis ( Fahrzeug ist zulassungsfähig )

29948.-

Euro